Liebe Mitglieder,
die Zeit vergeht, die Gesellschaft wandelt sich und gesetzliche Anforderungen nehmen zu. All diesen Herausforderungen muss sich unser Verein täglich stellen. Wir haben 2025 unser 6000. Mitglied begrüßt. Wir haben einen richtigen Sportpark mit drei Turnhallen, 5 Mehrzwecksälen, einem Fitness Center, einem Wellnessbereich, 7 Tennisplätze, 2 Beachfelder und eine tolle Leichtathletikanlage. All dies hat einen Wert von mehreren Millionen Euro. Zusätzlich verfügt unser Verein über rund 40 Angestellte in Sport und Verwaltung. All dies liegt in der Verantwortung eines ehrenamtlichen Präsidiums. Samt der Haftung, möglichen Rechtsstreitigkeiten und den Risiken. Dies wollen und müssen wir ändern.
Auf dieser Seite möchten wir Sie über die nächsten Schritte hin zu einer modernen und angemessenen Vereinsstruktur für einen Verein unserer Größe informieren und mit Ihnen in den Austausch kommen. Wir freuen uns über rege Rückmeldungen!
Haben Sie Fragen, Anregungen oder Feedback? Dann schicken Sie eine Mail an
Wie verteilen sich die Delegierten im Verein?
Um die Delegierten für unseren Verein repräsentativ zu verteilen, gibt es zwei in der Praxis bewährte Verteilungsschlüssel. In beiden Fällen ist eine Deckelung der Delegierten je Abteilung sinnvoll.
Save the Date: Infoabend am 20.10.2025 um 18:00 Uhr im Kiosk (Neubau 2.OG)
Satzungsentwürfe im Volltext
Der vom BLSV Rechtsservice geprüfte Entwurf der Satzung mit Bearbeitungsstand vom 31.07.2025 können Sie sich hier downloaden:
Entwurf Stand 31.07.2025: DOWNLOAD
FAQ zur Strukturreform
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Kapitel 1: Delegiertenversammlung - Was ist eine Delegiertenversammlung und was sind ihre Aufgaben?
Die Delegiertenversammlung ist das zentrale Entscheidungsgremium des Vereins und setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des Vorstands, den Mitgliedern des Aufsichtsrats, der Jugendleitung, dem Pressereferenten, dem Mitgliederreferenten, den Kassenprüfern, den Abteilungsleitern sowie den berufenen Delegierten aus Abteilungen und Fachbereichen.
Die Delegiertenversammlung trifft bspw. Entscheidungen über die Wahl des Aufsichtsrats, die Genehmigung des Haushalts, Satzungsänderung, Entlastung des Vorstands etc. In der Delegiertenversammlung treffen also die Verantwortlichen und Interessensvertreter aller Bereiche des Vereins zusammen, um in einer für den Verein entsprechenden Zusammensetzung die ganzheitlichen Interessen des Vereins ausgewogen zu vertreten.Zusammenfassend:
• Zentrales Entscheidungsgremium mit Vertretern aller Bereiche des Vereins, um Interessen des Vereins zu vertreten
• Entscheidet über zentrale Vereinsangelegenheiten wie z.B. Aufsichtsrat, Haushalt, Satzung, Entlastung -
Was ist ein Delegierter?
Ein Delegierter ist ein gewählter Vertreter einer Abteilung, der stellvertretend für die Mitglieder seiner Abteilung an der Delegiertenversammlung teilnimmt, die Interessen der jeweiligen Abteilung vertritt und entsprechend abstimmt sowie basierend auf den Interessen der Abteilung die Entscheidungen trifft. Delegierte werden demokratisch für zwei Jahre von den Mitgliedern jeder Abteilung gewählt. Die Anzahl der Delegierten pro Abteilung ist abhängig von der Abteilungsgröße. Je nach Abteilungsgröße sind das ein bis maximal zwölf Delegierte.
Zusammenfassend:
• Gewählter Vertreter der Abteilung mit Stimmrecht in der Delegiertenversammlung
• Vertritt die Interessen der Abteilung -
Wie ist die aktuelle Situation bei den Mitgliederversammlungen und welche Probleme sind damit verbunden?
Aktuell werden wichtige Entscheidungen in der Mitgliederversammlung getroffen, an der alle Mitglieder teilnehmen können. Doch meist erscheinen weniger als 2 % – manche Abteilungen bleiben jahrelang ganz fern. Das erscheint insofern erstmal verständlich, da das durchschnittliche Mitglied grundsätzlich und hauptsächlich am Sportbetrieb und nicht an Entscheidungsgremien teilnehmen möchte. Dadurch können allerdings vermehrt wichtige Entscheidungen von wenigen Mitgliedern getroffen werden, oft ohne breite, ausgewogene Beteiligung des gesamten Vereins.
Zusammenfassend:
• Geringe Beteiligung an Mitgliederversammlungen
• Wichtige Entscheidungen werden in der Regel nur von wenigen Mitgliedern getroffen -
Was sind die Vorteile einer Delegiertenversammlung und was würde diese an der aktuell problematischen Situation schlecht besuchter Mitgliederversammlungen ändern?
Durch die Delegiertenversammlung werden die Mitglieder dahingehend entlastet, da sie sich und ihre Abteilung durch Delegierte vertreten sehen. In der Delegiertenversammlung entsendet jede Abteilung gewählte Vertreter – je nach Abteilungsgröße ein bis maximal zwölf Delegierte. So ist jede Abteilung angemessen, dauerhaft und fair an Entscheidungen beteiligt. Die Beteiligung wird hierdurch breiter und demokratischer und die Abteilungen sehen sich in Gänze von ihren Delegierten, die sich mit dem Abteilungsgeschehen auskennen, vertreten. Entscheidungen, die im Interesse des gesamten Vereins und aller Abteilungen sind, werden auf diese Weise auch von allen Bereichen des Vereins betrachtet, diskutiert und verabschiedet. Die gleichmäßigere Beteiligung aller Abteilungen und Fachbereiche sollte eine ausgewogenere Entscheidungsfindung in den Delegiertenversammlungen ermöglichen.
Zusammenfassend:
• Jede Abteilung ist dauerhaft und fair durch gewählte Delegierte vertreten
• Breitere, demokratischere Beteiligung mit ausgewogenerer Entscheidungsfindung -
Verlieren Mitglieder ihr Stimmrecht durch die Umstellung auf eine Delegiertenversammlung?
Nein, das Stimmrecht bleibt erhalten – es wird nur anders organisiert. Delegierte werden demokratisch alle zwei Jahren von den Mitgliedern jeder Abteilung bei den Abteilungs-versammlungen gewählt. So bleibt die Entscheidung bei den Mitgliedern, aber die Beteiligung auf Abteilungsebene in den jährlichen Abteilungsversammlungen wird fokussierter und verständlicher, da man sich auf die Geschicke der Abteilung konzentrieren kann; auf Vereinsebene in den Delegiertenversammlungen ist eine ausgewogene Vertretung aller Abteilungen wahrscheinlicher und somit verlässlicher im Sinne des gesamten Vereins gemäß seiner Struktur.
Zusammenfassend:
• Stimmrecht der Mitglieder bleibt erhalten, wird über gewählte Delegierte organisiert
• Fokussierte Beteiligung auf Abteilungsebene, verlässliche Vertretung auf Vereinsebene -
Fällt die Mitgliederversammlung dadurch weg?
Nein, die Mitgliederversammlung bleibt bestehen. Sie wird künftig aber nur noch bei grundlegenden Themen wie einer Änderung des Vereinszwecks oder einer möglichen Auflösung einberufen, was den einzelnen Mitgliedern wiederum viel Zeit erspart.
Zusammenfassend:
• Mitgliederversammlung bleibt bestehen
• Findet nur noch bei grundlegenden Themen statt (z.B. Vereinszweck) -
Hat die Veränderung der Vereinsstruktur Auswirkungen auf die Transparenz von Entscheidungen oder auf die Verbreitung von Informationen?
Ja, positive Auswirkungen. Durch die klare Aufgabenverteilung zwischen Vorstand, Aufsichtsrat und Delegiertenversammlung werden Zuständigkeiten eindeutiger und Entscheidungen nachvollziehbarer und transparenter. Die Abteilungen sind durch ihre gewählten Delegierten direkt eingebunden. Dadurch sind aus jeder Abteilung mehrere Personen in den Gremien vertreten, so dass somit auch mehr Personen als Kommunikatoren und Multiplikatoren fungieren können, was für mehr Transparenz und Informationsfluss im gesamten Verein sorgt.
Zusammenfassend:
• Klare Aufgabenverteilung sorgt für mehr Nachvollziehbarkeit und Transparenz
• Mehr direkte Einbindung und Kommunikation durch Delegierte aus allen Abteilungen -
Wer kann Delegierter werden?
Jedes Mitglied, das einer Abteilung angehört, kann sich dort zur Wahl als Delegierter aufstellen lassen. Voraussetzung ist also die Zugehörigkeit zu einer Abteilung und ein aktives Interesse an der Mitbestimmung im Verein.
Zusammenfassend:
• Jedes Abteilungsmitglied kann sich als Delegierter zur Wahl aufstellen lassen
• Voraussetzung: Abteilungszugehörigkeit und Interesse an Mitbestimmung im Verein -
Kapitel 2: Hauptamtlicher Vorstand - Wie ist das Thema „Vorstand“ aktuell geregelt?
Bisher wird der Verein von einem ehrenamtlichen Präsidium geführt – bestehend aus Personen, die eigentlich einem anderen Beruf nachgehen und sich nur nebenberuflich mit den Geschicken des Vereins befassen können. Die Geschäftsführung, die sich täglich um alle strategischen und operativen Aufgaben in allen Bereichen des Vereins kümmert, hingegen ist hauptamtlich, benötigt aber für nahezu alle Entscheidungen die Zustimmung des ehrenamtlichen Präsidiums.
Zusammenfassend:
• Verein wird aktuell von einem ehrenamtlichen Präsidium geführt
• Hauptamtliche Geschäftsführung benötigt für Entscheidungen die Zustimmung des Ehrenamts -
Wo liegt aktuell die Herausforderung?
Viele Entscheidungen erfordern heute schnelle Reaktionen, Fachwissen bzw. mindestens intensive Einarbeitungszeit und permanente Verfügbarkeit – das ist im Ehrenamt so nicht leistbar. Zudem finden sich kaum noch Personen, die bereit sind, diese große Verantwortung dauerhaft neben dem Beruf zu übernehmen. Damit entsteht für die Handlungsfähigkeit eines Vereins dieser Größe (sowohl in Bezug auf Abteilungen und Mitglieder als auch in Bezug auf Liegenschaften und Infrastruktur) in der täglichen Steuerung des Vereins ein Risiko bzw. unverhältnismäßiger Organisationsaufwand für das notwendige Treffen von Entscheidungen.
Zusammenfassend:
• Schnelle, effiziente Entscheidungsprozesse und ständige Verfügbarkeit sind im Ehrenamt kaum leistbar
• Risiko für Handlungsfähigkeit durch wachsenden Organisationsaufwand und fehlende Nachfolger -
Was wird sich zukünftig ändern?
Statt einer hauptamtlichen Geschäftsführung wird es einen hauptamtlichen Vorstand geben, der das ehrenamtliche Präsidium ersetzt. Die Aufgaben bleiben dabei weitestgehend die gleichen, nur die Entscheidungsfähigkeit wird erhöht. Entscheidungen treffen dann die Personen, die sich tagtäglich hauptamtlich mit den wichtigen Themen des Vereins beschäftigen, steuern und handeln müssen – schnell, fundiert und rechtssicher, weil Entscheidungen nun auch von den im Hauptamt tätigen Vorständen tatsächlich getroffen werden können und dürfen.
Um das Ehrenamt zu entlasten, wird anstelle des ehrenamtlichen Präsidiums ein ehrenamtlicher Aufsichtsrat eingeführt. Dieses Gremium trifft künftig strategische Grundsatzentscheidungen, essentielle Finanzentscheidungen und kontrolliert den hauptamtlichen Vorstand – mit weniger, einem für das Ehrenamt angemessenen, Aufwand, aber klarer Verantwortung.Zusammenfassend:
• Hauptamtlicher Vorstand übernimmt Entscheidungen und ersetzt das ehrenamtliche Präsidium
• Neuer ehrenamtlicher Aufsichtsrat kontrolliert den Vorstand mit weniger Aufwand -
Wie macht ein hauptamtlicher Vorstand den Verein zukunftsfähiger?
Ein hauptamtlicher Vorstand stellt sicher, dass der Verein dauerhaft handlungsfähig bleibt – unabhängig davon, ob sich ehrenamtliche Personen finden lassen. Dadurch wird die gesetzlich notwendige Vertretung und Geschäftsführung dauerhaft abgesichert. Die Reduzierung von zeitlicher Belastung und persönlicher Verantwortung sollte die Bereitschaft zur Kandidatur im ehrenamtlichen Aufsichtsrat darüber hinaus wieder erhöhen.
Zusammenfassend:
• Sichert dauerhafte Handlungsfähigkeit und gesetzliche Vertretung des Vereins
• Entlastet das Ehrenamt und fördert die Bereitschaft zur Übernahme von Ehrenämtern -
Wird das Ehrenamt dadurch entlastet?
Ja. Die vielen Entscheidungen, die bislang vom ehrenamtlichen Präsidium übernommen wurden, verlagern sich nun offiziell auf den hauptamtlichen Vorstand. Das reduziert die zeitliche und rechtliche Belastung für Ehrenamtliche und macht eine Mitarbeit im Verein auch für neue Ehrenamtliche wieder attraktiver – z. B. im neuen Aufsichtsrat. Außerdem haben Ehrenamtliche dadurch wieder mehr Zeit für essentielle Entscheidungen und vor allem für das Herzstück unseres Vereins – den Sport.
Zusammenfassend:
• Entlastung des Ehrenamts durch Verlagerung operativer Entscheidungen auf den hauptamtlichen Vorstand
• Mehr Zeit für essentielle Entscheidungen und den sportlichen Vereinsalltag -
Wird die Arbeit im Verein dadurch effizienter und Entscheidungsprozesse schneller?
Der hauptamtliche Vorstand ist täglich in das Vereinsgeschehen eingebunden und kann Entscheidungen somit zügig und fachlich noch fundierter treffen, da es sich häufig um fachspezifische und komplexe Themen seiner täglichen Arbeit handelt. So werden Prozesse beschleunigt und wichtige Themen können effizienter bearbeitetet werden – ohne Wartezeiten oder Abstimmungsprobleme. Diese Notwendigkeit ergibt sich gerade vor dem Hintergrund, dass es bei einem Verein dieser Größe, der so viele Angebote, Weiterentwicklungsbestrebungen sowie Infrastruktur- und Bauprojekte hat, immer problematisch ist, wenn Entscheidungen nicht – oder von der Geschäftsführung nur mit schwebender Entscheidungsbefugnis – getroffen werden können.
Zusammenfassend:
• Schnellere, fundierte Entscheidungen durch tägliche Einbindung des hauptamtlichen Vorstands
• Effizientere Prozesse – besonders wichtig bei Bauprojekten und Vereinsentwicklung -
Was verändert sich bezüglich Verantwortung und Haftung?
Künftig liegt die rechtliche Verantwortung und die Geschäftsführung beim hauptamtlichen Vorstand – nicht mehr bei ehrenamtlich Tätigen. Aufgaben und Befugnisse sind klar zugeordnet, was für mehr Sicherheit und Transparenz sorgt. Entscheidungen können somit zeitnah getroffen werden, sofern sie mit der vom Aufsichtsrat genehmigten Jahresplanung gedeckt sind. Kompetenzen und Verantwortung sind künftig klar zugeordnet: Wer entscheidet, trägt auch die Verantwortung – das schafft Sicherheit und Klarheit.
Zusammenfassend:
• Rechtliche Verantwortung liegt beim hauptamtlichen Vorstand, nicht mehr beim Ehrenamt
• Klare Zuordnung von Aufgaben und Befugnissen schafft Sicherheit und Transparenz -
Wird durch die neue Struktur auch die Transparenz von Entscheidungen im Verein gestärkt?
Ja. Die neue Satzung regelt genau, welches Gremium welche Aufgaben hat. Durch die klare Trennung von Kontrolle (ehrenamtlicher Aufsichtsrat) und Ausführung (hauptamtlicher Vorstand) wird nachvollziehbarer, wie und warum Entscheidungen getroffen werden.
Zusammenfassend:
• Klare Trennung von Kontrolle und Ausführung sorgt für bessere Nachvollziehbarkeit
• Neue Satzung schafft eindeutige Zuständigkeiten und mehr Transparenz -
Führt ein hauptamtlicher Vorstand zu Kostensteigerungen und Beitragserhöhungen?
Potenzielle Kostensteigerungen durch einen hauptamtlichen Vorstand werden nicht zu Beitragserhöhungen führen, da wir bereits Personal in der Geschäftsführung haben. Vielmehr ist dies eine Investition in die Stabilität und Zukunftsfähigkeit unseres Vereins. Professionelle Strukturen sichern den Fortbestand auch dann, wenn Ehrenamtliche mal ausfallen. Durch die Hauptamtlichkeit schaffen wir Verlässlichkeit und Professionalität, die uns auf lange Sicht sogar helfen kann, Kosten zu senken – z. B. durch gezieltere Fördermittelakquise, effizientere Abläufe, bessere Sponsorengewinnung und eine Entlastung der Ehrenamtlichen, die heute schon viel leisten.
Der Vorstand ist weiterhin rechenschaftspflichtig – gegenüber Mitglieder-/Delegiertenversammlung, Kassenprüfung etc.Die Gehälter werden durch den Aufsichtsrat festgelegt. -
Kapitel 3: Sonstige Änderungen - Was bedeuten unter §6 Absatz 4 „Sonderformen der Mitgliedschaft“?
Diese Satzungsänderung ermöglicht es dem Verein kurzfristige Mitgliedschaften auszustellen, z.B. im Falle, dass sich ein Sportler, auf einen speziellen Wettkampf vorbereiten möchte (z.B. LG SWM Sportler Vorbereitung für DM/EM/WM), wenn ein Unternehmen seine Mitarbeiter für einen festgelegten Zeitraum sportlich motivieren möchten, oder wenn Studenten auf Gastsemester in München sind. Die TS Jahn hat ein entsprechend attraktives Angebot und kann somit einerseits Mehreinnahmen generieren, die der Vereinsentwicklung zugutekommen, und andererseits erhoffen wir uns davon, diese kurzfristigen Mitglieder auch langfristig als Mitglieder zu gewinnen und zu binden.
Zusammenfassend:
• Ermöglicht befristete Mitgliedschaften für spezielle Zielgruppen oder Zeiträume
• Chance auf Mehreinnahmen und langfristige Bindung neuer Mitglieder -
Warum gibt es keinen Ältestenrat mehr?
Wir möchten den Verein nicht nur über das Alter repräsentieren, sondern über Engagement und Teilnahme am aktuellen Vereinsgeschehen. Daher haben wir uns gegen die Festlegung eines Ältestenrates in der Satzung entschieden. Alle Mitglieder, die sich für die Entwicklung des Vereins verantwortlich fühlen, können sich gerne für den Aufsichtsrat oder als Delegierte ihrer Abteilung aufstellen lassen sowie sich auf vielen anderen Wegen für die Geschicke des Vereins engagieren.
Zusammenfassend:
• Fokus auf aktives Engagement statt auf Alter als Kriterium
• Alle engagierten Mitglieder können sich aktiv in Gremien wie Aufsichtsrat oder Delegiertenversammlung einbringen