Yoga

Kursdetails

Bei Kursen, die für eine Krankenkassenförderung in Frage kommen könnten, stellen wir Ihnen gern auf Ihren Wunsch nach Abschluss Ihres Gesundheitskurses eine Teilnahmebescheinigung mit Angabe der Qualifikation der Kursleitung (unabhängig von einer Registrierung bei der ZPP und ohne Bestätigung einer Prüfung oder Förderfähigkeit nach § 20 SGB V) aus, insofern Sie an mindestens 80% der Kursstunden teilgenommen haben. Ob und wie Ihre Kursteilnahme gefördert wird, bitten wir Sie deshalb direkt mit Ihrer Krankenkasse zu klären. Formulare von und für Krankenkassen füllen wir nicht aus.

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